Ausgliederung e.K. in OHG

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Sanni80
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#1

27.07.2017, 08:35

Einen wunderschönen Guten Morgen,

ich habe hier meinen ersten Ausgliederungsvertrag. Ein e.K. wird in eine OHG aufgenommen.

Der Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter der übernehmenden OHG muss doch auch notariell beurkundet werden, oder?
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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#2

27.07.2017, 09:50

ok, wer suchtet, der findet, § 13 UmwG :mrgreen:
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#3

27.07.2017, 12:37

Ok, noch mal bitte eine praktische Frage dazu:

Beide Firmen, also sowohl der e.K. als auch die OHG werden bei demselben Handelsregister geführt.

Reicht dann nicht eigentlich auch eine HR-Anmeldung aus?


In sämtlichen Büchern finde ich nur 2 Muster, zum einen für die übertragende, zum anderen für die annehmende Firma.
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