Auflösung UG vor Eintragung HR

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Carmen1965
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#1

05.03.2018, 13:25

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage... Gesellschaftsrecht ist irgendwie nicht meins.

Wir haben die Gründung eine Einmann-UG nach Musterprotokoll beurkundet, Eintragungsantrag beim HR ist eingereicht. Der Gründer hat jetzt Probleme mit der IHK, weil er wohl vor Jahren schonmal ein Gewerbeverbot auferlegt bekommen hat und die Auflagen bisher nicht erfüllt sind.

Ich würde den Eintragungsantrag jetzt in seinem Auftrag zurücknehmen (Gerichtskosten werden auch nicht gezahlt). Muss ich zur Auflösung der Vor-UG etwas beachten? Beschluss? Liquidation? Ich weiß nicht. Mein Plan: Rücknahme des Eintragungsantrages nach schriftlicher Anweisung des ursprünglichen Gründers - mehr nicht, oder?

Könnte dann die neue UG mit der gleichen Firma gegründet werden? Oder gibt das Probleme?

Irgendwie habe ich trotz intensiven Suchens nichts gefunden.

Vielen Dank!
Jenna
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#2

05.03.2018, 13:42

Die UG "entsteht" ja erst mit Eintragung. Wenn der Gesellschafter vorher schon handelt, haftet er persönlich.
Daher würde ich den Antrag (auf seine Weisung hin) zurücknehmen und warten bis die Genehmigungen vorliegen.
Bis dahin würde ich die Akte "auf Eis" legen und dann später einfach die Entragung vornehmen. Zumindest dann, wenn die Auflagen in absehbarer Zeit erfüllt werden...
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