Hallo zusammen,
wir haben eine GmbH gegründet. Nun kam vom Gericht die Verfügung, dass wir die Anmeldung zurücknehmen müssten, da die Geschäftsanteile nicht auf volle Euro lauteten. Dies wäre ein nicht behabbarer Mangel, der nicht durch nachträgliche Änderung geheilt werden kann. Gesagt, getan.
Nun waren die Parteien hier und haben die Urkunden noch einmal neu unterzeichnet, nun aber mit Geschäftsanteilen auf volle Euro.
Muss ich die Urkunden jetzt erneut an das Finanzamt übersenden?
Liebe Grüße,
noto-fee
Anzeigepflichten GmbH-Gründung
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meiner Meinung nach ja.noto-fee hat geschrieben:Muss ich die Urkunden jetzt erneut an das Finanzamt übersenden?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück