Kann mir bitte jemand sagen, welche Anzeigepflicht beim FA besteht:
Es wurde ein Einbringungsvertrag mit Auflassung beurkundet.
Veräußerer: Vater
Erwerber: eine (neu gegründete) GbR, bestehend aus Vater, Mutter und Sohn.
Ich würde sagen: Grunderwerbsteuerstelle ja
Schenkung- und Erbschaftsteuerstelle nein
Körperschaftsteuerstelle nein
Liege ich da richtig? Wäre für eine schnelle Antwort dankbar...