Änderung § 40 GmbHG - Ergänzung Gesellschafterliste

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cocos94
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#1

11.07.2017, 16:44

Hallo,

ich habe eine Frage zur "neuen Gesellschafterliste". Die muss ja jetzt ergänzt werden um eine Spalte betr. die prozentuale Beteiligung des jeweiligen Geschäftsanteils am Stammkapital und eventuell sogar noch - sollte ein Gesellschafter mehrere Anteile haben - die prozentuale Gesamtbeteiligung des Gesellschafters am Stammkapital.

Wie sieht das aus mit dieser prozentualen Aufteilung? Habe z.B. eine GmbH mit Stammkapital 50.400,00 €. Anteile wären 3 x 8.800,00 € und 3 x 8.000,00 €.
Da bekomme ich ziemlich krumme Beträge raus. 15,87 % bzw. 17,46 %. Zusammengerechnet 99,99 % Geht das so?
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#2

11.07.2017, 22:08

Ich bin mir auch noch nicht so ganz schlüssig, wie ich es machen werde. Ich musste bisher noch keine neue Liste erstelllen. Wahrscheinlich werde ich mit 2 Stellen nach dem Komma arbeiten und die zweite Kommastelle "passend machen" mit dem Hinweis "gerundet" - ähnlich wie bei der Euro-Umstellung des Stammkapitals und der Anteile bei einer GmbH. Am Schluss muss m.E. immer 100,00 % - ggf. mit dem Hinweis "gerundet" herauskommen.
Martin Filzek
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#3

12.07.2017, 09:49

Das sind so Detailfragen, über die man sich nicht lange den Kopf zerbrechen sollte. Einen "Zwang" am Ende genau 100 % stehen zu haben, sehe ich nicht (würde ich aber genau so machen und anstatt 99,9999 % zu schreiben dann auch 100 % zu schreiben, die Rundungen befinden sich ja dann auch nur bei den einzelnen Beträgen), durch die Angabe der Beteiligungsquote in Prozent soll sich - meine ich irgendwo in Gesetzesbegründung oder anderswo gelesen zu haben und ist ja auch ohne Lektüre richtig - die Mehrheitsverhältnisse, wie sie sich nach den Beträgen ergeben, niemals ändern oder verschieben können.
Persönlich würde ich die Angabe von nur zwei Kommastellen hinter dem Komma aber nicht machen. Wozu die Beschränkung? Wahrscheinlich ist es ein Denkfehler, dass man an Euro und Cent-Beträge denkt, wo hinten natürlich nur volle Eurocent stehen können und es keinen 1/3 Euro-Cent gibt. Hier handelt es sich aber um reine Zahlen, und da kann die Angabe der Kommastellen unendlich sein. Am 30.06.2017 hatte mich Herr Dr. Schmidt netterweise zum DAI-Seminar Aktuelles zum Handelsregister in Kiel eingeladen. Der Hauptreferent, Herr Melchior (Bearb. Gustavus, HR.-Anmeldungen) empfahl - einem Ratschlag von Böhringer folgend - einfach so viele Stellen aufzunehmen, die auf gängigen Taschenrechnern mit bis zu 8 Stellen erscheinen.

Alles ohne Gewähr, bin kein HR-Experte, und sehe anderen Beiträgen mit Interesse entgegen.
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Manfred Fisch
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#4

12.07.2017, 15:26

Wo steht denn, dass mann die Quoten zu summieren hat??

Bei jedem Gesellschafter gehört künftig die Beteiligungsquote dahinter. Mehr ist auch nicht Sinn des Gesetzes, denn es geht um die Erleichterung der GwG Kontrollen
Martin Filzek
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#5

12.07.2017, 17:08

Ja, da hat Manfred ja völlig Recht. Habe gerade auch noch mal in den beim genannten Seminar von Melchior zur Verfügung gestellten verschiedenen Mustern von Gesellschafterlisten nachgeguckt, da ist tatsächlich auch nirgendwo eine Aufaddierung zu am Schluss dann 100 % enthalten, z. B. bei einer GmbH mit gleichberechtigten Gesellschaftern zu je 1/3 bei jedem dann z. B. 33,33 (Periode) angegeben, ohne dass man am Ende dann überlegen müsste, ob es am Schluss dann 100 % oder 99,99 Periode sind. Tatsächlich also einfach die Aufaddierung der Anteilsquoten weg lassen, und ein unnötiges "Problem" weniger.
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cocos94
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#6

08.08.2017, 16:29

Ich habe mich noch gar nicht bedankt für die tolle Hilfe. Hat mir sehr geholfen :thx
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