Amtsniederlegung Liquidator

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n.wiederstein
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#1

02.08.2017, 15:28

Der alleinige Liquidator einer GmbH hat sein Amt mit Schreiben vom April 2017 gegenüber dem alleinigen Gesellschafter per Einschreiben/Rückschein mit Wirkung ab dem Tag des Zugangs des Niederlegungsschreibens niedergelegt. Den unterzeichneten Rückschein hat der Liquidator ordnungsgemäß zurück erhalten.

Ich habe jetzt ein Problem mit der Registeranmeldung:
Normalerweise würde ich die entsprechende Registeranmeldung über die Amtsniederlegung des Liquidators durch den Liquidator selbst unterzeichnen lassen. Da hier aber bereits sein Amt mit dem Zugang des Niederlegungsschreibens erloschen ist, kann er die Registeranmeldung nicht mehr unterzeichnen. Ist das korrekt?
Wenn ich hier richtig liege, benötige ich einen Hinweis, wer das ganze nun zum Handelsregister anmelden muss? Oder wird in einem solchen Fall lediglich das Niederlegungsschreiben nebst Rückschein
an das entsprechende Registergericht zur Kenntnis übermittelt?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.
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paralegal6
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#2

02.08.2017, 16:38

Der Einmann-Gesellschafter-Liquidator hat eine Amtsniederlegung gegenüber dem Registergericht zu erklären.
Ah, ok, überlesen, der Liquidator ist nicht der GF
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IngiSK
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#3

16.08.2017, 12:09

Wenn der Gesellschafter nicht in der Lage ist einen neuen Liquidator durch Beschluss zu berufen, dann bleibt in der Tat nichts anderes als das Niederlegungsschreiben dem Registergericht einzureichen. Vermutlich wird dann ein neuer Liquidator von Amts wegen bestellt. So wie bei einer Notgeschäftsführung, wenn der letzte Geschäftsführer wegfällt und es keinen neuen gibt. Die GmbH muss ja handlungsfähig bleiben. Weiß ja nicht wie Eure Kontakte zu den Rechtspflegern sind, aber ich würde mal anrufen und nach dem Ablauf fragen - bevor es Zwischenverfügungen "hagelt", die man dann doch nicht so schnell aus der Welt räumen kann :kopfkratz
:katze3 like this...
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