Zertifizierung für Mediator

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Antworten
carrymaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 21.06.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

28.11.2016, 15:40

Hallo,

ich weiß nicht, ob dass hier die richtige Abteilung ist.

Meine Chefin ist Mediatorin und möchte, dass dies jetzt zertifiziert wird.

Kann mir einer ein Tip geben, wo ich dies beantragen kann. Ich habe schon im Internet geforscht und auch bei der RA-Kammer.

Ich finde einfach nichts. Vielleicht weiß ja jemand was.

Gruß Carrymaus
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3281
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

28.11.2016, 15:55

Guck mal hier:
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanag ... 75430.html
Eine Zulassungsstelle wie beim Fachanwalt gibt es nicht.
carrymaus
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 21.06.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

28.11.2016, 16:29

Danke, dass habe ich mir schon mal ausgedruckt. So richtig schlauer bin ich auch nicht. Er darf sich zwar Mediator nennen, aber nicht zertifiziert, wenn man bestimmte Voraussetzungen nicht vorliegen hat. Aber ich weiß immer noch nicht, wo ich das zertifiziert her bekommen?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3281
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

29.11.2016, 07:53

Hier mal die Verordnung:
http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/do ... rdnung.pdf
Meines Erachtens ist es im vorliegenden Fall so, dass geprüft werden müsste, ob Deine Chefin bereits die dort in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllt oder noch erfüllen muss. Für alle, die erst nach Inkrafttreten der Verordnung eine Mediationsausbildung starten, gilt § 2. Weder RA-Kammer noch Anwaltsverein konnte sich bislang auf eine Art Gütesiegel einigen, das jährlich überprüft wird. Nach der aktuellen Rechtslage könnte sich also im Zweifelsfall jeder als "zertifiziert" bezeichnen und man müsste sich bei Bedenken die entsprechenden Fortbildungsbescheinigungen vorlegen lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass bis zum Inkrafttreten der Zertifizierung im September 2017 hier noch nachgebessert wird.
Antworten