Berechnungsvorschriften bezüglich Unterhalt

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Kizzi
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#1

27.10.2016, 12:53

Halli Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, :wink1

ich bin ganz frisch registriert und möchte mich deshalb, bevor ich meine Frage an euch stelle, kurz vorstellen;

Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und mache momentan an der Rechtsanwaltskammer Stuttgart meinen Rechtsfachwirt... :)

Nun zu meiner Frage: Wir müssen in der Prüfung alle Fragen mit §§ beantworten können. Unsere Skripte sind eigentlich auch nach jedem Satz :panik mit den entsprechenden Vorschriften gekennzeichnet.
Wir hatten aber einen neuen Dozenten im Materiellen Familienrecht. Der hat sein "Buch" uns als Skript vorgelegt und da sind leider keine einzigen Vorschriften/§§ benannt. So dass ich das ganze Skript nun mit den entsprechenden §§ ergänze. Klappt eigentlich auch ganz gut, aber leider habe ich zur Unterhaltsberechnung bezüglich des Trennungsunterhalts u. Nachehelichen Unterhalts nicht wirklich was gefunden. Der Kindesunterhalt wird ja nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, worauf der § 1612a BGB hinweist.
Wie sieht es aber mit den anderen Unterhaltssachen aus?? Welche § weisen auf welche Vorschriften hin? Welche Vorschriften dienen mir als Berechnungsgrundlage??

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet. :kopfkratz
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Adora Belle
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#2

27.10.2016, 13:46

Hast du mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut? Die handelt nicht nur von Kindesunterhalt. Und die Anspruchsgrundlagen sind darin auch benannt.
Kizzi
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#3

27.10.2016, 16:49

liebe Frau Rechtsanwältin herzliches :thx schön für den Hinweis... Da hatte ich noch nicht geguckt gehabt... Ich wünschte ich könnte es auch verstehen :kopfkratz :lol:
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