Übernahme eines VKH-Mandats vom anderen RA

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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SSchall
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#1

22.03.2016, 12:01

Hallo,

ein RA, der eher im Strafrecht unterwegs ist, hat uns gefragt, ob wir ein familienrechtliches Mandat von ihm übernehmen wollen. Er hatte für den Mandanten schon VKH beantragt und wurde beigeordnet. Jetzt soll ich dem Gericht schreiben, dass wir den Mandanten jetzt vertreten und das wegen der VKH "klären". Wie schreibe ich das jetzt dem Gericht?

Einfach: In der Sache .... zeigen wir an, dass wir den Antragsteller anwaltlich vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigte .... hat das Mandat niedergelegt. Es wird beantragt, die Verfahrenskostenhilfe (ja keine Ahnung, zu übertragen, weiter zu gewähren oder was weiß ich :patsch )
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Adora Belle
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#2

22.03.2016, 12:51

"Klären" solltet Ihr erstmal mit dem ersten RA. Will der auf seine Vergütung verzichten?

Eine Umbeiordnung kommt nur in Frage, wenn entweder das Verhältnis zwischen Partei und Mandant zerrüttet ist, oder für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen. Also muss einer verzichten, er oder Ihr. Es reicht auch nicht, einfach niederzulegen, schließlich besteht ja die Beiordnung. Diese muss aufgehoben werden und sodann die neue Beiordnung erfolgen.
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#3

22.03.2016, 12:59

Das Verhältnis zwischen ihnen ist nicht zerrüttet. Der andere RA ist halt auf Strafrecht spezialisiert und hat mit Familienrecht eigentlich gar nichts am Hut. Deshalb hat er gefragt, ob wir das Mandat übernehmen würden. Ich denke, dass meine Chefin mit ihm abgesprochen hat, dass er die Verfahrensgebühr, die ja schon angefallen ist, bekommt und sie dann die Terminsgebühr.
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#4

22.03.2016, 13:22

Dann halt beantragen, die Beiordnung aufzuheben und neu beizuordnen, und gleichzeitig erklären, dass auf die bereits angefallenen Vergütungsbestandteile verzichtet wird.
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