Kann RA im Scheidungsverfahren Notartermin abrechnen?

Adoption, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen usw.
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JfachAnge
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#1

07.06.2016, 16:11

Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos: Wir vertreten den Antragsteller im Scheidungsverfahren mit Zugewinnausgleich. 1 Termin hat stattgefunden. Hier wurde hauptsächlich über den Zugewinn diskutiert und am Ende wurde man sich über die Ausgleichssumme einig. ZUSÄTZLICH wurde vereinbart, dass unser Mandant 8.000 EUR an die Gegenseite zahlt und er im Gegenzug das Grundstück (was je zur Hälfte derzeit im GB steht) überschrieben bekommt. Die Richterin hat auch Protokoll aufgenommen bis wann beide Beträge an die Gegenseite zu zahlen sind. Momentan "ruht" das Verfahren.

Nun haben sich die Parteien einen Notar gesucht und nächste Woche ist Beurkundungstermin hins. dem Kaufvertrag. Mein RA meint jetzt er kann am Notartermin teilnehmen und dann - Fahrtkosten und - Abwesenheitsgeld abrechnen.

Ist das wirklich richtig? Muss er denn überhaupt daran teilnehmen? Wir haben nämlich VKH und ich habe Bedenken, dass bei der Abrechnung das Gericht einen Strich durch seine Rechnung gemacht...Ich bin nämlich der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass er auch als RA den Termin wahrnimmt. Aber ich bin ja auch nur eine Angestellte :mrgreen:

:thx schon mal

Liebe Grüße
Sandra
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elise98de
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#2

07.06.2016, 17:10

Also ich hätte hier Bauchschmerzen, für den Notartermin gegenüber dem Gericht Fahrtkosten etc. abzurechnen. Hier sollte der Mandant darauf hingewiesen, dass auf ihn Kosten zu kommen, wenn der Anwalt mit zum Termin kommt. Eine Notwendigkeit, dass der Anwalt den Notartermin mit wahrnimmt, sehe ich hier ebenfalls nicht. In der Regel wird ja vorher ein Entwurf des Vertrages geschickt, den man mit dem Mandanten bespricht.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
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#3

07.06.2016, 17:32

Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten können natürlich anfallen, aber nur im Verhältnis zum Mandanten. Der Termin beim Notar ist außergerichtlich und darum von der bewilligten VKH nicht umfasst.
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#4

07.06.2016, 21:28

Habt vielen Dank :knutsch

Ok, da lag ich also richtig. Das Problem ist mein RA braucht immer Fakten. Sprich, wenn ich ihm das unter die Nase reibe, muss ich gleich hinterher schießen woher ich das weiß :kopfkratz Hmm, hat jemand von Euch ne Ahnung wo man es evtl. nachlesen kann? :roll:

Liebe Grüße
Sandra
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Sandra :wink1
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paralegal6
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#5

08.06.2016, 08:48

Was will er denn beim Notar? Er kann ja den Entwurf ggf. prüfen, aber er muss da doch nicht erscheinen wie Elise sagt. Am Termin wird ja nur vorgelesen und unterschrieben.
Vkh gibts dafür nicht, das ist für das Scheidungsverfahren, der Notartermin hat da nichts mit zu tun
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JfachAnge
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#6

08.06.2016, 21:43

paralegal6: Danke Dir für Deine Rückmeldung! Ich habe jetzt meinem RA verklickert, dass über VKH es 100pro nicht abgerechnet werden kann, sondern wenn Mandant will das er am Termin teilnimmt dieser es extra zahlen muss. Er hat es so akzeptiert 8)

Liebe Grüße
Sandra
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Sandra :wink1
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