Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Thema Erbteilsübertragungsvertrag.
Im Grundbuch sind 4 Erben als ungeteilte Erbengemeinschaft eingetragen --> Schwester, Bruder, Tante, Vater.
Tante überträgt auf Schwester. Nun fragt Schwester, ob in selbiger Urkunde auch Vater auf Bruder übertragen kann. (Kostensparen)
Geht das? Ich hätte keine Ahnung wie
Erbteilsübertragungsvertrag 2 in 1?
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Wenn es sich um denselben Nachlass handelt, hätte ich keine Bedenken. Wenn es sich bei den Eigentümern aber um eine verschachtelte Erbengemeinschaft handelt, würde ich 2 Urkunden daraus machen. Eine Kostenersparnis wäre dann bei einer Urkunde auch nicht gegeben, da kein sachlicher Grund dafür vorliegt (§ 93 Abs. 2 GNotKG).
Bei den Übertragungen in einer Urkunde würde ich wie folgt vorgehen:
Ziff. I = Übertragung von Tante auf Schwester und alles, was damit zusammenhängt
Ziff. II = Übertragung von Vater auf Bruder und alles, was damit zusammenhängt
Ziff. III = gemeinsames, also z.B. Belehrungen, Vollmachten etc.
Ich hoffe, diese Anwort hilft weiter.
Bei den Übertragungen in einer Urkunde würde ich wie folgt vorgehen:
Ziff. I = Übertragung von Tante auf Schwester und alles, was damit zusammenhängt
Ziff. II = Übertragung von Vater auf Bruder und alles, was damit zusammenhängt
Ziff. III = gemeinsames, also z.B. Belehrungen, Vollmachten etc.
Ich hoffe, diese Anwort hilft weiter.