Erbschein mit Vorerbschaft

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Ramona A.
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#1

06.02.2018, 19:50

Hallo, es muss ein Erbschein beantragt werden. Ehepaar lebend in Zugewinngemeinschaft, vier Kinder, ein kleines Haus im Grünen. Jetzt ist der Ehemann verstorben, die Ehefrau beantragt den Erbschein. Soweit erst einmal alles kein Problem. Es gibt einen Erbvertrag aus dem Jahre 1969 der besagt:

Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein und nehmen die Erbeinsetzungen wechselseitig an.
Ist jedoch die Ehefrau der überlebende Teil, so soll sie in solchem Falle befreite Vorerbin sein. Die Ehefrau soll aber als Vorerbin berechtigt sein, aus der Zahl der Kinder ein Kind durch Testament oder Erbvertrag als einzigen Nacherben bestimmen (Auflösend bedingte Nacherbeneinsetzung). Die Ehefrau soll auch berechtigt sein, mit einem der vorgenannten Kinder einen Übertragsvertrag zu schließen, damit die Hausbesitzung schon zu Lebzeiten der Ehefrau auf ein Kind übertragen werden kann.

Wie muss ich denn jetzt mit dieser Formulierung im Erbscheinsantrag umgehen? Ich beantrage den Erbschein, der die Ehefrau als befreite Vorerbin ausweist und dann?
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

07.02.2018, 14:42

Ist das so tatsächlich der genaue Wortlaut des Erbvertrages?

Hat der Erblasser selbst keinen Nacherben benannt?

Dann muss man sich darüber Gedanken machen, ob die Nacherbschaft wegen eines Verstoßes gegen §2065 BGB unwirksam ist.
Ramona A.
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#3

07.02.2018, 15:33

Jep. Genauso abgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Beurkundung des Erbvertrages waren auch die vier Kinder schon geboren, das jüngste Kind ist geistig behindert. Möglicherweise hat man deshalb diese Formulierung gewählt, lässt sich aber jetzt wohl nicht mehr feststellen. § 2065 BGB muss ich mir mal in Ruhe anschauen.
:thx
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