Erbausschlagung Frist versäumt

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Stromberg
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#1

28.01.2017, 07:24

Guten Morgen,

bräuchte wieder einmal Euren Rat bei folgendem Problem:

Mandantin kommt am 4.11. aus dem Urlaub und findet im Briefkasten einen Brief vom Inkassobüro, mit dem Beerdiungskosten ihres am 16.10. verstorbenenen vaters - den sie nie kennengelernt hat - geltend gemacht werden.
Sie ruft an beim Beerdigungsunternehmen und lehnt Zahlung ab aus oben genanntem Grund. Inkassobüro sagt, sie muss das Erbe ausschlagen.
Sie ruft am 15.12. bei uns an und erklärt den Sachverhalt, bekommt am 16.12. (genau 6 Wochen nach Kenntnis) einen Termin und wir schicken am 16.12. die Erbausschlagung zum Gericht, wohlwissend, dass die Frist womöglich verstrichen ist.
Prompt antwortet das Gericht, Frist ist verstrichen, wir sollen genau aufführen, wann Mandantin Kenntnis vom Tod des Erblassers bekommen hat.
Es ist nun mal der 4.11. Man hätte lügen können und ein paar Tage später nennen. Haben wir aber nicht.

Sieht noch jemand von Euch einen Weg, wie wir der Mandantin - und letztendlich auch uns - aus der Misere helfen können.


Vielen Dank
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#2

28.01.2017, 08:47

16.10. gestorben und am 4.11. Post vom Inkasso ist aber fix!
Ist natürlich dumm gelaufen, hättet sagen sollen sie ist am 4.11 gekommen und hat erst Sa in den Briefkasten geguckt. Oder hat sie das Büro gleich Fr angerufen? Sorry dann hat der Mandant die Frist verdaddelt. Wenn ich aber auf den Kalender schaue war der 16. doch noch der letzte Tag, also alles ok?
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Soenny
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#3

28.01.2017, 10:38

Ist es nicht so, daß die Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung zu zahlen sind? :kopfkratz
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#4

28.01.2017, 12:54

Ja, der 16. war der letzte Tag, aber Eingang bei Gericht. Das war letztendlich mein dummer Fehler, dass ich tatsächlich gedacht habe, Tag der Unterzeichnung beim Notar ist maßgeblich. Ist er aber m.W. nicht. Wobei ich natürlich denke, wenn die Mandantin am 4.11. in den Briefkasten schaut, mit dem Beerdigungsunternehmen telefoniert und dann trotzdem erst am 15.12. bei uns einen Termin macht, ist sie nicht ganz unschuldig an dem Versäumnis, da nicht zeitnah gehandelt. Aber ich habe das Gefühl, als wenn ich (bzw. Notar) schuld bin.

Ich hoffe natürlich, dass es sich nur um die Beerdigungskosten handelt und nicht noch andere Schulden vorhanden sind. Ich habe mal etwas gehört von "....auf den Nachlass beschränken.....". Weiß aber nichts damit anzufangen.

Und wenn es so wäre, dass die Beerdigungskosten trotz Ausschlagung gezahlt werden müssen, frage ich mich, ob es nicht eine Rolle spielt, dass die Mandantin ihren Vater nie kennengelernt hat, also praktisch für einen Fremden bezahlen muss.
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#5

28.01.2017, 15:40

Naja massgeblich ist natürlich der Eingang beim Nachlassgeicht, das hätte dann jemand persönlich abgeben müssen.
Beerdigungskosten sehe ich wie Soenny, die muss sie so oder so tragen wenn sie keine Geschwister hat. Das macht keinen Unterschied ob sie den Vater kennt oder nicht. Hätte sie mal zum Gericht gehen ollen und dort direkt ausschlagen, aber ist jetzt nicht zu ändern. Könnte jetzt aber für euch eine Haftungsfrage sein. Zwar ist die Mandantin verspätet zu euch gekommen, ihr hättet sie aber darauf hinweisen müssen, dass es zu spät ist oder für den rechtszeitigen Eingang sorgen müssen
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#6

28.01.2017, 19:01

ja, sie hätte dann nach Wuppertal (wir sind in Dithmarschen) fahren müssen oder aber beim hiesigen Nachlassgericht abgeben müssen. Eine Verkettung von Versäumnissen....
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#7

28.01.2017, 19:03

ihr hättet sie aber darauf hinweisen müssen, dass es zu spät ist oder für den rechtszeitigen Eingang sorgen müssen


hätte das was genützt, wenn wir ihr gesagt hätten: es ist zu spät.....?
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#8

28.01.2017, 19:18

Am 15.12. wo sie bei euch angerufen hat, war es noch nicht zu spät. Ich habe mit Notariat nichts am Hut, aber kommen Erbausschlagungen im Notariat nicht häufiger vor? Da wäre doch beim Anruf gleich zu klären, ob hier nicht eventuell eine Frist abläuft und das wäre dann am 15.12. noch rechtzeitig gewesen.
Ich stell mir das halt so vor, wenn einer beim Anwalt anruft und sagt, er hätte eine Klage bekommen, dass ich ihn nicht nach den Zustelldaten frag und ihm einfach mal einen Termin auf gut Glück gebe.
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#9

28.01.2017, 19:35

Genau, und da wären wir wieder bei meiner Unwissenheit, dass ich dachte, Unterschrift beim Notar .......
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#10

28.01.2017, 20:19

Ich würde die HV schon mal informieren :-?
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