Erbauseinandersetzung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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großes-sternchen
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#1

10.05.2017, 15:17

Hallo ihr Lieben, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Ich soll eine Erbauseinandersetzung vorbereiten.

Eigentümer sind Herr x zu 1/2 Anteil und
Herr x und Sohn y in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil nach der vorverstorbenen 1. Ehefrau.

Nun ist Herr x verstorben und beerbt worden zu 1/2 von seiner 2. Ehefrau z und seinem Sohn y.

Frau z und der Sohn y wollen nun beide an dem Objekt zu je 50 % als Eigentümer eingetragen werden

Wie muss ich das in der Zuteilung formulieren?

Die Erbengemeinschaft würde doch bestehen bleiben, nur die Erbanteile ändern sich doch oder?

Ich würde lediglich 1/8 Erbanteil nach dem verstorbenen Herrn x von dem Sohn y auf die 2. Ehefrau übertragen. Oder habe ich einen Denkfehler?

Lg und danke für den Info-Austausch.
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Manfred Fisch
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#2

11.05.2017, 12:07

Die Frage ist doch, welche Erbengemeinschaft möchtest Du auseinandersetzen?

Zunächst die Erbengemeinschaft nach der Ehefrau1 bestehend aus (Vater und Sohn).
Daneben gibt es die Erbengemeinschaft nach dem Vater (bestehend aus Ehefrau2 und Sohn).

Ich würde mich "von oben nach unten" arbeiten.

Also erstmal die Erbengemeinschaft nach Ehefrau1 auflösen. Leider steht in deiner Beschreibung nicht, in welchem Verhältnis Vater und Sohn Erben geworden sind. Unterstellt 1/2 - 1/2: dem 1/2 Anteil des Vater wird 1/4 Anteil (das sind dann 3/4 insgesamt) zugeschlagen und der Sohn tritt zu 1/4 als Eigentümer ein.

Danach Setzt sich die Erbengemeinscahft nach dem Vater auseinander. Nach deiner Angabe zu je 50% von Ehefrau2 und Sohn. Also geht der 3/4 Anteil des Vater zur Hälfte (=3/8) auf den Sohn über und zu 3/8 auf die Ehefrau 2 über. Demnach hätte der Sohn dann 5/8 (1/4 (=2/8) aus dem ersten Erbfall und 3/8 aus dem zweiten Erbfall) und die Ehefrau2 3/8 (aus dem zweiten Erbfall).
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#3

11.05.2017, 12:14

Natürlich sind die Beteiligten frei, eine andere Aufteilung vorzunehmen (insbesondere, wenn andere Vermögensmassen mitauseinandergesetzt werden, der Sohn also besipielsweise mehr Bargeld bekommt oder dergleichen). Dann können die Beteiligten auch vereinbaren, dass bei der Auseinandersetzung 2 die Ehefrau2 1/2 Anteil bekommen soll. Gibt es keine anderen Vermögensmassen, so könnte in der Übertragung des überschüssigen 1/8 Anteils eine (zu versteuernde) Schenkung von dem Sohn auf die Ehefrau2 liegen.
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#4

11.05.2017, 12:20

Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag.
Es ist genau so wie du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast.
Eigentlich war ich der Meinung da der Vater verstorben ist gibt es keine Erbengemeinschaft nach der ersten Ehefrau mehr
Es geht nur um Eigentum
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#5

11.05.2017, 12:28

Doch, die bleiben alle bestehen. Die Erbengemeinschaft nach der Ehefrau1 besteht dann aus

a) dem Sohn
b) der Erbengemeinscahft nach dem Vater, diese bestehend aus Sohn und Ehefrau2
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#6

11.05.2017, 12:32

Vielleicht sollte ich vorab die Grundbücher berichtigen lassen, damit ich einen aktuellen Eigentümerbestand habe.

Puhh ist das schwierig.

Ich werde mir da noch einmal meine Gedanken machen und dann vorgehen wie du es empfohlen hast.

Danke noch einmal. Bei weiteren Fragen würde noch einmal gerne auf dich zurück kommen;-)
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#7

11.05.2017, 14:06

Das Grundbuch müsste eigentlich momentan (vor Auseinandersetzungen) wie folgt aussehen:

1. Ehefrau1 1/2
1a. anstelle von 1.: Sohn und Ehemann in Erbengemeinschaft nach Ehefrau1
1b. anstelle von Ehemann: Sohn und Ehefrau2 in Erbengemeinschaft nach Ehemann
2. Ehemann 1/2
2a. anstelle von 2.: Sohn und Ehefrau 2 in Erbengemeinschaft nach Ehemann
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