Wer verauslagt die Gerichtskosten bei euch?

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Lämmchen
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#11

16.03.2017, 08:08

Gerichtsvollzieherkosten verauslagen wir, Gerichtskosten generell aber nicht mehr. Die Rechnung wird gleich an den Mandanten bzw. die RSV weitergeleitet.
Liebe Grüße

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grommelie
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#12

16.03.2017, 08:32

Wir handhaben es ähnlich wie Anahid.
Gerichtskosten für das Mahnverfahren und Gerichtsvollzieherkosten bis zur Höhe von 50,00 € verauslagen wir, der Rest bekommt die Rechnung mit der Bitte um Zahlung an uns, damit wir weiterleiten können. Das hat den Vorteil, dass wir in etwa wissen, wann die Gelder dem jeweiligen Empfänger zugegangen sind.
likema31
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#13

16.03.2017, 15:57

Wir gehen grundsätzlich nicht in Vorleistung.
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Andy66
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#14

16.03.2017, 16:35

Das kommt wie immer darauf an. Wir verauslagen grundsätzlich so wenig wie möglich. Bei langjährigen, zuverlässigen Mandanten legen wir kleinere Beträge kurzfristig aus. Bei ZV-Sachen gibts entweder die Dezu von der RS (dann legen wir mal kurz was aus und holen es uns zeitnah wieder) oder der Mandant muss Vorschuss zahlen. Haben wir aber sehr wenig.

Klagen werden nur mit Dezu der RS bzw. Vorschuss des Mdt. eingereicht. Die LJK bucht die Gerichtskosten von unserem Fremdgeldkonto ab und wenn wir mit Klageeinreichung die RS gleich auffordern, uns die verauslagten Beträge zu erstatten, dann ist die Erstattung manchmal kurz vor der Abbuchung da. Einzahlungen im Verfahren (Sachverständigenvorschuss, Zeugengebühren) schicken wir zur direkten Erledigung direkt an die RS.

Anwälte dürfen keine Gerichtsverfahren finanzieren und können daher natürlich auch keine Gerichtskosten für den Mandanten auslegen. Vom Fremdgeldkonto können wir es nicht nehmen, das Geld gehört uns nicht, und "aus eigenen Mitteln" werden wir nicht hunderte oder tausende von Euro auslegen (auch wenn eine Rechtsschutzversicherung das mal meinte :motz ).

Aus trauriger Erfahrung nehmen wir bei Mandanten ohne RS auch immer eine Vorschussrechnung, die alle unsere voraussichtlichen Kosten abdeckt. Ich hab keine Lust, dem Geld nachzulaufen.Wenn der Mandant schon nicht bereit ist, die Gerichtskosten für seine Klage zu zahlen, sollte man sich überlegen, wie bereit er zur Zahlung der Anwaltskosten nach Unterliegen im Prozess ist. Wenn der Mandant mittellos ist, gibts ja immer noch PKH.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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skugga
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#15

16.03.2017, 22:24

likema31 hat geschrieben:Wir gehen grundsätzlich nicht in Vorleistung.
Dito.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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AnjaZ
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#16

17.03.2017, 10:14

likema31 hat geschrieben:Wir gehen grundsätzlich nicht in Vorleistung.
So handhaben wir das in der Regel auch.
Gruß Anja
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