Unterhaltsaufforderung Differenz mit Titel

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Tina.Binder
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#1

04.11.2016, 10:50

Hallo ihr Lieben,

mein Fall ist dieser, dass der Kindesvater weniger bezahlt hat als tituliert. Wir haben ihn dann auf die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle hingewiesen und zur Zahlung von rückständigem Unterhalt aufgefordert sowie extra aufgefordert laufenden Unterhalt in entsprechender Höhe zu zahlen.

Jetzt ist meine Frage, ob es richtig ist, wenn rückständiger und laufender Unterhalt mit der 0,3 ZV-Gebühr abgerechnet wird und dann aus welchem Wert der laufende Unterhalt genommen wird. Wenn wir ihn auffordern einen gewissen Betrag ab entsprechendem Zeitraum zu zahlen ging ich davon aus den kompletten titulierten Betrag zu verwenden und nicht die Differenz zwischen dem was er vorher immer bezahlt hat und dem eigentlichen Unterhaltsbetrag.

Vielen Dank für Hilfe
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Anahid
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#2

04.11.2016, 11:18

Tina.Binder hat geschrieben:Jetzt ist meine Frage, ob es richtig ist, wenn rückständiger und laufender Unterhalt mit der 0,3 ZV-Gebühr abgerechnet wird ja, aus dem zusammengerechneten Wert und dann aus welchem Wert der laufende Unterhalt genommen wird. Wenn wir ihn auffordern einen gewissen Betrag ab entsprechendem Zeitraum zu zahlen ging ich davon aus den kompletten titulierten Betrag zu verwenden und nicht die Differenz zwischen dem was er vorher immer bezahlt hat und dem eigentlichen Unterhaltsbetrag. Richtig
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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