Sachbearbeiter = Haftung?

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Astrid101

#1

06.10.2009, 15:12

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Vor kurzem haben wir einen RA angestellt und um es für alle übersichtlicher zu machen (hatte vorher nur einen Chef) steht jetzt über unserem DAtum auch der Sachbearbeiter.

Da ich in der Advokatur Mahn- und ZV-SAchen selbständig bearbeite, habe ich mich in diesen Sachen ebenfalls als Sachbearbeiter eingetragen.

Nun meinte mein Chef, dies müsse ich ändern, da es, wenn ich dort stehe, mit der Haftung Probleme geben könnte.

Kennt sich von Euch da jemand aus?

Kann man mich in die Haftung nehmen für einen Fehler? Mein Chef haftet doch für mich, schließlich bin ich angestellt?

Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu ne Info geben kann.

Vielen Dank schon mal!
Ernie

#2

06.10.2009, 20:24

Ändern doch einfach "Sachbearbeiter: Frau xyz" in "Dezernat: Frau xyz" aus.
Sam29

#3

06.10.2009, 20:39

Ist als Sachbearbeiter nicht immer der entsprechende sachbearbeitende Rechtsanwalt eingetragen? Bei meinem Programm, muss ich immer den RA als Sachbearbeiter angeben. Auf anderen Schreiben von anderen RAE finde ich unter Sachbearbeiter auch immer den entsprechenden RA wieder.
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Sylke
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#4

06.10.2009, 21:16

Normalerweise haftet doch immer der RA, oder? Der unterschreibt das ganze doch schließlich auch oder machst du das auch selbst?
Änders einfach ab in "Auskunft erteilt ..." oder so ...
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]


[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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Lena
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#5

06.10.2009, 21:45

Dann schreib statt Sachbearbeiter Ansprechpartner.
Wobei Haftung hat eh der Anwalt. Nur wenn der Mitarbeiter im eigenen Namen und dann schuldhaft was macht könne er u.U. haften.
ABER - frag doch mal deinen Cheffe warum er dann für dich keine Haftpflicht abgeschlossen (oder dich nicht mit eingeschlossen) hat - dann gäbs gar keine Probleme!
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Manfred Fisch
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#6

07.10.2009, 12:43

Das Wort "Sachbearbeiter" löst keine Haftung aus, da Du garnicht der Auftragnehmer bist, sondern Dein Chef. Jedem Dritten ist klar, dass die Angabe des Sachbearbeiters lediglich dazu führen soll, dass eine effizientere Bearbeitung durch konkrete Zuweisung eines Mitarbeiters führen soll. Eine Außenhaftung entsteht mE dadurch nicht.

Allerdings ist der Hinweis "Sachbearbeiter" wohl eher aus standesrechtlichen Gründen und im Hinblick auf das RechtsBerG unglücklich gewählt sein. Sachbearbeiter kann hiernach eigentlich nur der RA sein. Bei meinen Schreiben steht unter dem Az. nur mein Name, also kein SB oder sonstwas.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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