Postzustellugnsurkunde / Einschreiben bei Post verschwunden

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Sodoku
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 98
Registriert: 05.12.2008, 11:09
Beruf: ReNo

#1

19.03.2015, 11:04

Hallo alle,

unsere Kanzlei hat ein Postfach bei der Deutschen Post. Vorgestern hatten wir darin eine Benachrichtigung, dass ein Einschreiben am Schalter zur Abholung vorliegt. Als wir es abholen wollten, erklärte die Post, dass es verschwunden ist. Sie wissen nicht, wo es abgeblieben ist. Bis heute ist das Schreiben nicht aufgetaucht.
Anhand der Versendungsnummer auf dem Benachrichtigungsschein kann die Post den Absender auch nicht ermitteln, von wem dieses Schreiben stammt.
Was iund vom wem das Schreiben ist, wissen wir nicht. Es könnte sich auch um eine PZU handeln.
Und nun? Was mache ich jetzt? Alle möglichen Gerichte und Mandanten anrufen?
Gilt das Schreiben mit Hinterlegung des Benachrichtungszettels als zugestellt? Wäre es bei Fristversäumnis ein Wiedereinsetzungsgrund? Oder muss man noch mehr unternehmen als einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen?

Wer hat eine Idee? Danke schonmal im Voraus.

Viele Grüßeße
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

19.03.2015, 11:06

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Sodoku
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 98
Registriert: 05.12.2008, 11:09
Beruf: ReNo

#3

19.03.2015, 11:21

Verstehe ich zwar nicht, hab ich doch schon vor Jahren angelegt und jetzt ist es weg gewesen. Was solls. Gut erledigt und danke für den Hinweis pepples.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

19.03.2015, 11:24

Darum war es weg ;) .
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#5

19.03.2015, 11:34

Außer einem Nachforschungsauftrag bleibt Euch m. E. nichts übrig. Man könnte höchstens noch mal nachfragen, ob man anhand der Versendungsnummer eine Info darüber erhält, in welcher Postfiliale das Einschreiben aufgegeben worden ist. Eventuell könnte man dann über den Aufgabeort einen Rückschluss auf den Absender erhalten. Da die ganze Sache erst zwei Tage zurückliegt, taucht der Brief vielleicht doch noch in der Filiale auf. Normalerweise (aber was ist bei der Post schon normal) dürfte der Absender erst eine Zustellungsbestätigung erhalten, wenn die Übergabe am Schalter quittiert worden ist.
gkutes

#6

19.03.2015, 13:09

zugestellt ist das Einschreiben schon mal nicht, dahingehend braucht man sich keine Sorgen machen.
yiara1983
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 25.09.2014, 11:59
Beruf: ReNo-Fachangestellte/Teamassistentin

#7

26.03.2015, 10:53

Wir haben momentan auch ein kleines Problem mit der Post. Es wurden in letzter Zeit einige unserer Briefe nicht zugestellt. SInd nie bei den Mandanten angekommen. Darunter auch wirklich wichtige Schreiben wie Fälligkeitsmitteilungen. Meine Chefin hat sich auch schon bei der Post beschwert. ABer bringen tut das eh nichts.
Antworten