Guten Morgen Ihr lieben!
ich bräuchte einmal eure hilfe.
ich habe eine rechnung bekommen für eine reparatur an einer sache. jedoch haben wir für die sache noch gewährleistung.
nun bräuchtge ich einige tipps wie ich das am besten schreiben kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
..??
helft doch mal bitte
HIlfe bei Formulierung
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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puh nicht ganz einfach.
Also vielleicht so in der Art:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Rechnung Nr. ..... vom ..... über die Reparatur des/der ........ . Ausweislich unserer Unterlagen wurde der/die... am .... gekauft, eine Kopie der Rechnung fügen wir bei. Aufgrund dieser Tatsache dürfte daher die Reparatur noch in den Gewährleistungszeitraum fallen, so dass wir davon ausgehen, dass die von Ihnen vorgenommene Rechnungsstellung versehentlich erstellt wurde.
Wir dürfen Sie diesbezüglich um entsprechende Stellungnahme bitten.
Aber vielleicht kann Dir ja noch jemand besser helfen oder hat ein paar § zur Hand.
Also vielleicht so in der Art:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Rechnung Nr. ..... vom ..... über die Reparatur des/der ........ . Ausweislich unserer Unterlagen wurde der/die... am .... gekauft, eine Kopie der Rechnung fügen wir bei. Aufgrund dieser Tatsache dürfte daher die Reparatur noch in den Gewährleistungszeitraum fallen, so dass wir davon ausgehen, dass die von Ihnen vorgenommene Rechnungsstellung versehentlich erstellt wurde.
Wir dürfen Sie diesbezüglich um entsprechende Stellungnahme bitten.
Aber vielleicht kann Dir ja noch jemand besser helfen oder hat ein paar § zur Hand.
- rebru82
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wir nehmen Bezug auf Ihre Rechnung Nr. ..... vom ..... über die Reparatur des/der ........ . Ausweislich unserer Unterlagen wurde der/die... am .... gekauft, eine Kopie der Rechnung fügen wir bei. Aufgrund dieser Tatsache dürfte daher die Reparatur noch in den Gewährleistungszeitraum fallen, so dass wir davon ausgehen, dass die von Ihnen vorgenommene Rechnungsstellung versehentlich erstellt wurde.
Wir dürfen Sie diesbezüglich um entsprechende Stellungnahme bitten.
Ich würde noch einmal in die AGB der Gesellschaft schauen. Dann kannst du dich auch genau auf den Passus Gewährleistung beziehen.Aber vielleicht kann Dir ja noch jemand besser helfen oder hat ein paar § zur Hand
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Liebe Grüße
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