Gerichtskostenstempler

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#11

05.11.2016, 13:53

Anahid hat geschrieben:Hmmmm.....also hier in Bayern gibt es keine Gerichtskasse beim Amtsgericht. :kopfkratz

vielleicht bei der LjK Bamberg? :kopfkratz :kopfkratz
Wäre echt mal interessant. In letzter Zeit ist es mir auch öfters passiert, dass der V-Scheck zurück kam ...

Bei Klagen lese ich z. B. immer öfter, dass Einzugsermächtigung erteilt wird für die Abbuchung der GK. Wichtig ist hier glaube ich noch, dass der Betrag genau genannt wird. Beispielsweise habe ich diesen Satz erst gelesen (oder so ähnlich :pfeif ):

Hinsichtlich der Gerichtskosten in Höhe von ..... € wird dem Gericht Einzugsermächtigung erteilt. Das haben die z. B. gleich auf die erste Seite geschrieben, noch vor dem Rubrum.

Beim PfüB werde ich es demnächst versuchen. Habe zufällig noch einen auf dem Schreibtisch liegen

Schönes WE!
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Sonnenkind
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#12

05.11.2016, 14:20

Hattet ihr vielleicht eine Klage von uns? Wir schreiben das nämlich auch immer so. Die meisten Gerichte buchen dann ab, es kommt allerdings auch vor, dass wir eine Rechnung der LJK bekommen, wor drin steht, dass überwiesen werden muss. Bei den anderen Rechnungen steht dann immer drunter, wird zum .... abgebucht.
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Sputnik85
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#13

06.11.2016, 18:29

das mit der Abbuchungsoption wäre ja noch einfacher als ein Stempler... ich glaub da frag ich mal bei unseren Gerichten nach, ob sowas akzeptiert wird.
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Andy66
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#14

07.11.2016, 09:13

Wir lassen die Gerichtskosten bei Klagen abbuchen. Unterhalb des Rubrums auf der ersten Seite schreiben wir, eingefasst von einem dicken, schwarzen Rahmen und in Fettschrift:

Ich ermächtige das Gericht, die Gerichtskosten über € xxxxxxx von folgendem Konto einzuziehen: Kontoinhaber: xxxxxxxxxxxx, Bank: xxxxxx, IBAN DExxxxxxxxxxxxx; BIC: xxxxxxxxxxxx.

Das funktioniert auch normalerweise ganz gut. Nach einiger Zeit kommt von der LJK die Gerichtskostenrechnung und etwa gleichzeitig die Abbuchungsankündigung. Ich lege mir die Klage immer für drei Wochen auf WV. Wenn die LJK sich dann nicht meldet, ist das irgendwo hängen geblieben. Meistens hat die Geschäftsstelle dann die Abbuchungsermächtigung übersehen :roll:

Ich frage mich, ob sich die Anschaffung eines recht teuren Gerichtskostenstemplers mit dem anstehenden beA überhaupt rentiert. Ich denke nicht, dass man da noch irgendwie was aufstempeln kann, wenn man alles elektronisch einreicht. Sonst könnte man den Stempelaufdruck ja eventuell ... wiederverwenden :mrgreen: . Also ich nicht, aber es soll da ja Leute geben, die sowas machen.

Bei den Pfübs, die bei uns sehr selten sind, brauchen wir bisher unsere Schecks auf.
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Anahid
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#15

07.11.2016, 09:22

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werd das dann hier zukünftig auch mit einer Abbuchungsermächtigung versuchen. Hinsichtlich beA hatte ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht Andy, wobei ich denke, dass ich wahrscheinlich vorher in Rente gegangen bin, ehe das eingeführt wird. :mrgreen:
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Pepples
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#16

07.11.2016, 09:25

Das hilft jetzt nicht allen weiter, aber in NRW gibt es die elektronische Kostenmarke: http://www.justiz.de/kostenmarke/index.php
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#17

08.11.2016, 14:07

Pepples hat geschrieben:Das hilft jetzt nicht allen weiter, aber in NRW gibt es die elektronische Kostenmarke: http://www.justiz.de/kostenmarke/index.php
Benutzt die jemand? Gibts da "Erfahrungsberichte"? Wird es die evtl. auch in anderen Bundesländern geben? Die Handhabung klingt ja nicht schwer.
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#18

08.11.2016, 14:19

Wir haben die erst einmal benutzt, wobei es dann auch helfen würde, wenn die Kollegin die ans Gericht übersandt und nicht in der Akte abgeheftet hätte. :patsch :pfeif
Aber nachdem ich die dann ans Gericht geschickt habe, gings schnell. ;)
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#19

08.11.2016, 15:02

Pepples hat geschrieben:Wir haben die erst einmal benutzt, wobei es dann auch helfen würde, wenn die Kollegin die ans Gericht übersandt und nicht in der Akte abgeheftet hätte. :patsch :pfeif
Du verlangst aber ganz schön viel von deinen Mitmenschen :mrgreen:
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#20

08.11.2016, 15:26

Joar, mitdenken scheint verdammt schwer zu sein. :roll: Ich freu mich jedes Mal auf die "Überraschungen" wenn ich aus dem Urlaub wieder da bin. :abdreh
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