Frist verpasst....Was nun?

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reno-82
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#1

01.12.2009, 11:13

Hallo Ihr Lieben,

Hab ein Problem....Uns wurden mehre Klagen in einer Sache zugestellt. Gleiches Rubrum, aber immer anderes Aktenzeichen.

Ich selbst habe zwei Verteidigungsanzeigen fertig gemacht und habe zwei Akten angelegt. Dann war ich im Urlaub und es ist wohl noch was gekommen und die Azubine hat das einfach in die Akte gehefet, weil sie wohl dachte, dass wäre nur ein doppel....

Jetzt haben wir die Frist verpasst, sowohl Verteidigung als auch Klageerwiderung. Gegenseite hat jetzt Versäumnisurteil beantragt....

Mein Chef will jetzt dass ich noch ne Verteidigungsanzeige nachreiche und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantrage....Hat da jemand vielleicht ein Formulierungsvorschlag? Geht das eigentlich noch? Frist zur Verteidigung wäre der 11. November gewesen....

Danke für die Antworten.
188F
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#2

01.12.2009, 11:15

Du kannst doch Einspruch gegen VU einlegen. Dann läuft das Verfahren doch weiter. Oder ist diese Frist auch schon rum.
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dutzi
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#3

01.12.2009, 11:20

habt ihr überhaupt schon das VU?
Sobald ihr das habt Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen!
Schöne Grüßle Bild

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Kasimir1603
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#4

01.12.2009, 11:23

Genau Einspruch gegen VU beantragen und weiter gehts :)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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BabyBen

#5

01.12.2009, 11:26

Nein - sofort ganz normale Verteidigungsanzeige machen. Denn solange die noch rechtzeitig vor der Übergabe des Versäumnisurteils an die Geschäftsstelle eingeht, kann kein Versäumnisurteil ergehen. Deshalb halte ich auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand für unnötig.

Dann rucki zucki den Schriftsatz hinterher und dann abwarten und ruhig bleiben.

Gewisse Dinge sollten nicht passieren, aber es gibt schlimmere Fristversäumnisse.
reno-82
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#6

01.12.2009, 11:27

Nein, die Gegenseite hat jetzt einen Antrag nach § 331 III ZPO gestellt. Frist läuft hier am 11.November ab. Also VU ist noch keins ergangen.
188F
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#7

01.12.2009, 11:28

Danke BabyBen - wieder was gelernt. Es ist schön hier auch eine/n RA zu haben, der uns Refas ein bisschen unter die Arme greift und den Horizont erweitert. ;-)
reno-82
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#8

01.12.2009, 11:28

ich meine 11. Dezember
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Kasimir1603
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#9

01.12.2009, 11:33

Ja dann, sofort wie BabyBen geschrieben hat Verteidigung anzeigen und KLER und los gehts
Ciao Kasi

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