Frist verpasst

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Knuti
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#1

12.07.2009, 13:20

Hi, trag’ gerade ganz schweres Herz mit mir rum :wut Folgendes: Unserem Mandanten ging Mahnbescheid zu, Widerspruch eingelegt, streitiges Verfahren, Anspruchsbegründung Gegner eingegangen. Soweit alles in Ordnung. Jedoch haben wir Klageerwiderung zwei Tage zu spät eingereicht. Chef weiß von dem Übel noch gar nicht, weil er sich auf sein drei Angestellten total verlässt. Wie soll ich mich jetzt verhalten, weil mein Fehler. Möchte nicht unnötig die Hühner gackern lassen. Vielleicht ist ja das VU noch nicht verfügt und unsere Klageerwiderung ging vielleicht noch rechtzeitig ein. Das steht doch zumindest im § 331 Abs. 3 ZPO???? Meine Frage, soll ich warten und hoffen dass alles gut durchgeht oder schon mal dezent darauf hinweisen, dass uns ein VU-Einspruchsverfahren erwartet??? Vielleicht merkt ja keiner was *oooooh da würde ich hier allen ein Eis ausgeben* :lol:
Jara
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#2

12.07.2009, 13:24

Ganz klarer Fall:

Sofort mit dem Chef sprechen! Alles andere finde ich nicht gut.
Klar kannst du auch einen auf "unwissend" machen, ist aber kein guter Stil.
Außerdem ist er der studierte Rechtsanwalt und muss dann prüfen und überlegen was zu tun ist!

Fehler passieren nun mal und auch ein solcher Fehler passiert bestimmt jedem zumindest einmal - und dann (meist) nie wieder - ;-)

Nur Mut zu seinen Fehlern zu stehen und sie anzusprechen ist allemal besser als sich zu drücken...

Ich würde sofort mit meinem Chef sprechen!
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charly03
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#3

12.07.2009, 13:25

Ich würd dir zu einem Gespräch mit deinem Chef raten! Sag's ihm!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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charly03
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#4

12.07.2009, 13:26

:zustimm Jara!
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Liebe Grüße, charly03 Bild
Sonnenkind
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#5

12.07.2009, 13:26

Wenn sie wirklich zu spät eingereicht wurde, dann würde ich es dem Chef schnellstens beichten.
Verstehe aber nicht genau, was du damit meinst, "vielleicht ging sie doch rechtzeitig ein".
Du musst doch wissen, ob ihr sie fristgerecht eingereicht habt.
Aber wie gesagt, wenn du dir sicher bist, dass sie zu spät war, würde ich es auf alle Fälle dem Chef mitteilen. Fehler kommen vor, sie zu vertuschen macht alles nur noch schlimmer.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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sunshine24
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#6

12.07.2009, 13:31

Ähm, wegen zu spät eingelegter Klageerwiderung bekommt man doch kein VU ... oder war die Klageerwiderung gleichzeitig mit der Verteidigungsanzeige zu machen?

Aber egal wie es nun war, ich würde es auch auf jeden Fall deinem Chef sagen. Hinterher ist es sonst noch schlimmer!!! Ich mein, klar ist es ziemlich blöd, wenn eine Frist falsch eingetragen oder zu spät eingereicht wurde, aber man macht eben auch Fehler und dazu sollte man stehen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Knuti
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#7

12.07.2009, 13:52

im § 331 (3) ZPO steht: Hat der Beklagte entgegen § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen wolle, so trifft auf Antrag des Klägers das Gericht die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; dies gilt nicht, wenn die Erklärung des Beklagten noch eingeht, bevor das von den Richtern unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übermittelt ist.

Verteidigung anzeigen mussten wir ja nicht mehr, nur Klageerwiderung, aber das geht doch sicherlich auf das selbe hinaus.
Jupp03/11

#8

12.07.2009, 13:55

Sofort mit dem Chef sprechen und wenn die Kollegen auf der Gegenseite keine Stinkstiefel sind, wird schon nichts passieren, mit denen würde ich auch Kontakt aufnehmen.
Das wichtigste ist allerdings, auf der Geschäftsstelle der Zivilabteilung vorsprechen und in die Akten schauen, was in der Zwischenzeit verfügt wurde.
Jara
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#9

12.07.2009, 13:55

Wie gesagt:

Das ist meiner Meinung nach Aufgabe deines Chefs das genau zu prüfen! Ohne Akte kann und will ich hierzu auch gar nichts sagen!

Deine Pflicht ist es dem Chef sofort davon zu berichten, damit er gegebenenfalls das Nötige veranlassen kann!

Ich sehe, du bist Azubi?!
Sorry, aber ich bezweifele dass du das jetzt abschließend prüfen kannst!

Bürde dir das besser nicht auf, sondern sage es dem Chef!
Knuti
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#10

13.07.2009, 22:29

Ach sorry.. muss ich mal ändern... bin kein Azubi mehr...
Aber wie oben zitert, dürfte doch nichts passieren, das Verfahren wird wegen den zwei Tagen doch nicht erschwert oder? Legen die Gericht ihre WV genauf auf Fristablauf und zack ist die Frist verpasst und Prozess verloren? Ich meine, wenn ich jetzt zwei Wochen mit der Klageerwiderung zu spät komen, ist das eher nachvollziehbar. Aber zwei Tage???? und es ist ja keine Notfrist. HILFE :oops:
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