Also ich würde auch mit meinem Chef sprechen. Sind doch alle nur Menschen.
Wobei bei Fristen keine Fehler passieren sollten, aber zur Not gibt´s ja noch eine Haftpflicht :p
Eben, die Klageerwiderung ist keine Notfrist. Ggf. gibt´s auch immer noch die Widereinsetzung in den vorherigen Stand.
Frist verpasst
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht, da die Frist zur Klageerwiderung keine Notfrist ist.
- sunshine24
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Muss aber nicht immer nur ne Notfrist sein, kann auch ne andere Frist sein, aber eben nur die, die auch in dem § drinstehenda die Frist zur Klageerwiderung keine Notfrist ist.
Hat sich mittlerweile eigentlich schon was getan? Hast du es dem Chef gesagt?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Richtig BabyBen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Hallo,
is ja schon ne Weile her, was ihr hier geschrieben habt. Aber ich hoffe, Du bist zu Deinem Chef gegangen. Dieser kann nämlich bei Verschulden der Angestellten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das sollte vielleicht gemacht werden.
Is mir zwar selbst noch nie passiert hab ich aber nen paar Mal mitbekommen und hat immer geklappt.
LG
Caro
is ja schon ne Weile her, was ihr hier geschrieben habt. Aber ich hoffe, Du bist zu Deinem Chef gegangen. Dieser kann nämlich bei Verschulden der Angestellten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das sollte vielleicht gemacht werden.
Is mir zwar selbst noch nie passiert hab ich aber nen paar Mal mitbekommen und hat immer geklappt.
LG
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Geht aber - wie oben schon geschrieben - nicht, weil es ja anscheinend nur die Klageerwiderung war ...Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- LuzZi
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Jaja, die Schuld kannst du den Angestellten immer in die Schuhe schieben, selbst wenn es nicht so war, allerdings muss sich der Anwalt die Fehler der Angestellten nach außen hin anrechnen lassen, da er zu kontrollieren hat! Damit kommst du nicht immer durch.Caro83 hat geschrieben:Dieser kann nämlich bei Verschulden der Angestellten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Das sollte vielleicht gemacht werden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.