Folgender Sachverhalt: Rechtsstreit beim LG, Mandat niedergelegt, es hat sich kein neuer PV bestellt. Damit bleibt der alte PV zustellungsberechtigt und sämtliche Zustellungen werden auch an diesen vorgenommen.
Jetzt kam die Terminsladung. Sehe ich es richtig, dass ich zwar berechtigt wäre, das EB zurückzuschicken, ich dazu aber nicht verpflichtet bin? Die Kommentierung zu § 172 ZPO ist leider nicht eindeutig.
Ich brauche etwas, was ich dem Gericht entgegensetzen kann. Dieses fordert mich auf, das EB zurückzuschicken. Ich meine aber, dass ich das nicht muss. Ich muss lediglich den Ex-Mandanten über das Schriftstück in Kenntnis setzen und ihn ggf. belehren.
Empfangsbekenntnisse bei Mandatsniederlegung
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Wirst Du leider nicht weiterkommen. Solange wie sich kein neuer Anwalt für den Ex-Mandanten bestellt, bist Du im Anwaltsprozess verpflichtet, die Zustellungen entgegenzunehmen und an den Mandanten weiterzuleiten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja, weil es ein Anwaltsprozess ist. Der Mandant kann es nicht unterzeichnen. Sonst müsste das Gericht ja für die ordentliche Zustellung jetzt mit Zustellungsbeamten an den Mandanten zustellen.
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