Elektronisches Anwaltspostfach

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Skyline
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#1

28.11.2016, 11:31

Hallo,

gibt es neue Infos zum elektronischen Anwaltspostfach? Ist es nun verpflichtend sich bei dort zu registrieren so schnell wie möglich?

:thx
Pitt
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#2

28.11.2016, 11:53

Nein, ist es nicht.
Ab 01.01.2018 besteht eine passive Nutzungspflicht, also ab dann muss das Postfach zumindestens aktiv sein und der RA auch regelmäßig reinschauen, die aktive Nutzungspflicht besteht ab 01.01.2022, wobei einige Bundesländer nach derzeitigen Planungen die technischen Voraussetzungen eher erfüllen wollen, d. h. es könnte sein, dass z. B. Thüringen und Bayern bereits vor dem 01.01.2022 nur noch per beA eingereichte Schriftsätze akzeptieren. Konkrete Daten, welche Länder ab wann genau startklar sind, gibt es noch nicht. Es kommt halt auf das jeweilige Bundesland und dessen Haushaltsplanung/Kassenbestand an.
Skyline
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#3

28.11.2016, 12:16

Kann man denn jetzt schon Post erhalten in seinem Postfach?
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paralegal6
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#4

28.11.2016, 13:24

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Pitt
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#5

28.11.2016, 13:32

Wenn das Postfach eingerichtet ist, kann auch dahin zugestellt werden. Meiner Meinung nach kann man sich aber bis zur passiven Nutzungspflicht ab Januar 2018 nicht darauf verlassen, dass damit auch eine wirksame Zustellung durchgeführt wird. Denn der RA braucht bis dahin sein Postfach nicht zu checken und somit auch keinen Empfang bestätigen. Es gab da im Vorfeld mal den Hinweis, dass von einer Empfangsbereitschaft des RA ausgegangen werden könnte, wenn der RA einen entsprechenden Hinweis auf seinem Briefkopf/seiner Homepage hat.
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paralegal6
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#6

28.11.2016, 14:31

Uns wurde gesagt dass erst zugestellt wird wenn der RA etwas über BeA versendet hat, z. B. EB zurückgeschickt. Vorher dürfte nichts kommen
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Frau Geheimrat
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#7

11.01.2017, 09:33

Ich frage mich seit einiger Zeit, und bin bisher leider nicht schlau draus geworden, ob man die elektronische Signatur vor dem 01.01.2022 braucht. Wenn man Schriftsätze verschicken möchte, wahrscheinlich schon.

Dann ist mein Chef der Meinung, dass eine Karte für uns reicht (sind ja nur er und ich). Brauch man dann zwingend eine Mitarbeiterkarte?

Auf der Seite der Brak war ich schon, werde aber nicht richtig schlau daraus.
tiko73

#8

11.01.2017, 09:47

http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... 2-570.html
1. Ja.
2. Wenn nur Cheffe damit arbeiten soll, dann nein. Es gibt aber auch noch das Softwarezertifikat (ist aber wie die Mitarbeiterkarte nur für den sehenden Zugriff aufs beA erforderlich bzw. um Nachrichten zu entwerfen und, wenn signiert, versenden zu können).
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