Beitragsnachweis-Übermittlung Fälligkeit

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*Refa*
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#1

26.10.2016, 11:48

Sagt mal, nach was richtet sich die Fälligkeit der Übermittlung der Beitragsnachweise, Bundesland (und entsprechende Feiertage) in dem der Arbeitgeber sitzt oder Bundesland in dem die Krankenkasse sitzt?

Mir gehts hier gerade konkret um den Feiertag am 31.10.2016, den wir hier in Bayern ja nicht haben, ergo wäre die Fälligkeit der Beitragsnachweis-Übermittlung der 25.10., eine der Krankenkassen sitzt in Sachsen, dort wäre Fälligkeit am 24.10., eben wegen dem Feiertag.

Hat da jemand Ahnung? :-)
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