Aufbewahrungsfrist Betreuungsakten

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Anke1402
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#1

13.10.2016, 15:08

Hallo zusammen, :wink1

wir sind dabei, unseren Keller aufzuräumen. Nun taucht die Frage auf, wie lange Betreuungsakten verwahrt werden müssen. Eigentlich sind wir immer von 30 Jahren ausgegangen. Stimmt das?

Und was ist mit Verfahrenspflegschaften ? Diese Akten behalten wir 10 Jahre.

Vielen Dank
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Andy66
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#2

13.10.2016, 15:43

Hi.
Gemäß einer Empfehlung der RAK München soll man die Akten 10 Jahre aufbewahren. https://rak-muenchen.de/fileadmin/downl ... risten.pdf
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Anke1402
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#3

13.10.2016, 16:34

Danke
:thx
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