wie zu buchen?

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worldi
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#1

05.02.2009, 08:20

Ich habe eine Quittung für die Buchhaltung bekommen und weiß nicht ganz, wie ich diesen verbuchen soll:

Rg. vom Baumarkt über Bodenbelag (15 €), Lichtschlauch (22 €), Kleidersack (3 €) und zwei Klappboxen (6 €)

Rg. über Fotoentwicklungsarbeiten, die zu keiner Akte gehören

alles 4930 Bürobedarf (hier RA-Micro)

Danke für Eure Hilfe
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misspinky1984
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#2

05.02.2009, 08:29

hier wird das alles unter Bürobedarf gebucht ...

Handelt es sich bei den Fotoentwicklungsarbeiten um Auslagen zu einer bestimmten Akte?! Notfalls - wenn es über Bürobedarf nicht gebucht werden soll - müsste Privatentnahme erhalten ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
worldi
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#3

05.02.2009, 08:35

ah ja.....was nehmt Ihr eigentlich als Buchungstext in solchen Fällen?

Die Fotoarbeiten gehören zu keiner Akte aber mein Chef meinte ich soll es auf jeden Fall mit in die Buchhaltung nehmen, aber nicht als Privatentnahme - grübel grübel.
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Gruftie
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#4

05.02.2009, 08:43

Ich würde das auch einfach unter Bürobedarf buchen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Soenny
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#5

05.02.2009, 09:33

Ich würde das auf 4790 diverse Kosten buchen ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#6

05.02.2009, 09:57

Ich würde das auch unter Bürobedarf buchen oder evtl. noch unter 4990 Sonstige Kosten.

Als Buchungstext würde ich Quittung Baumarkt oder sowas in die Richtung angeben.
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#7

06.02.2009, 10:10

ich würds wie JSanny buchen. Ausgang aus 4990 (sonstige Kosten) mit Buchungstext: Rechnung Baumarkt vom ....
July33

#8

07.02.2009, 23:14

Hallo Worldi,

meiner Meinung nach wird das Konto "Bürobedarf" gar nicht genommen.
Das Aufwandskonto "Bürobedarf" nimmst Du hauptsächlich, wenn Du Büromaterial bestellst ...

Als Buchhalterin empfehle ich Dir:
- Rg. vom Baumarkt über Bodenbelag (15 €): Raumkosten
- Lichtschlauch (22 €): Repräsentationskosten
- Kleidersack (3 €): Sonstiger Betriebsbedarf
- zwei Klappboxen (6 €): Sonstiger Betriebsbedarf
- sowie Rg. über Fotoentwicklungsarbeiten, die zu keiner Akte gehören:
Privatentnahme;
ansonsten bitte Deinen Chef höflich darum, Dir noch den Zweck auf die Rg.
über Fotoentwicklungsarbeiten zu schreiben, damit Du buchhalterisch die
entsprechende Zuordnung zum richtigen Konto vornehmen kannst.

Als Gegenkonto nimmst Du "Kasse", wenn ich Dich richtig verstanden habe und alles bar bezahlt wurde, weil Du etwas von Quittung geschrieben hattest.

Du musst natürlich noch genau schauen, ob überhaupt Mehrwertsteuer
auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen wurde und ob nur 19% oder auch 7%
ggf. bei Fotoentwicklungsarbeiten angefallen sind als Vorsteuer.

Bei so genannten "Kleinbetragsrechnungen" bis 150 EUR kann die Steuer auch schon mal gar nicht ausgewiesen sein, dann buchst Du ohne Steuerschlüssel.

Du nimmst also eine so genannte Splittbuchung oder Aufteilung in der Stapelbuchungsmaske vor, falls alles auf einer Quittung stand, wie folgt:

Raumkosten 15,00 EUR
Repräsentationskosten 22,00 EUR
Sonst. Betriebsbedarf 9,00 EUR
Privatentnahme xx,xx EUR
an Kasse xx,xx EUR

Wenn Du über DATEV buchst, noch den richtigen Steuerschlüssel mitangeben; ansonsten sind in der FiBu in den Anwaltsbüros die Aufwandskonten meist immer so genannte "Automatikkonten", wo halt im Hintergrund entsprechende Steuerkonten hinterlegt sind.

Empfehlen würde ich Dir auch, die Kassenbelege z. B. zu kopieren und auf weißes DIN-A4-Papier zu kleben oder tackern, weil die Quittungen auf Thermopapier natürlich nach einigen Jahren ausbleichen können.

Hoffe, konnte Dir helfen.

Viele Grüße,
ReNo
worldi
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#9

09.02.2009, 22:06

@July33 - vielen vielen Dank...

nochmal eine Frage zu sonstigem Betriebsbedarf - ich habe mal gehört, daß man auf dieses Konto nur in Ausnahmefällen buchen sollte oder verwechsel ich das mit sonstigen Kosten??

Das ist schon alles kompliziert, je tiefer man in die Materie einstiegt, wenn man "nur" Reno ist und keine Buchhalterin. Ich wurde damals ins kalte Wasser geworfen und habe mich eigentlich nur an meiner Vorgängerin orientiert. Je mehr ich mich damit beschäftige, desto komplizierter wird es, ich kann ja schließlich nicht den ganzen Tag an der Buchhaltung sitzen. Aber ich will es ja schließlich richtig machen.

Mit der neuen GWG-Grenze habe ich das immer noch nicht ganz verstanden, auch wenn es hier schon mal erklärt war. Hast Du einen Tip für die Praxis?

z. B. Kauf Scanner 450 € netto

Danke - falls Du Zeit zum antworten findest.
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Soenny
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#10

09.02.2009, 22:08

Bei so genannten "Kleinbetragsrechnungen" bis 150 EUR kann die Steuer auch schon mal gar nicht ausgewiesen sein, dann buchst Du ohne Steuerschlüssel.
Habe ich da jetzt einen Denkfehler oder kann es sein, daß dann die Vorsteuer auch keine Berücksichtigung findet? :roll:
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