Ich habe da mal ein großes Problem.
Wir haben in einer Anwaltssache ein Anderkonto eingerichtet. Auf diesem Anderkonto sind Gelder eingegangen. Hiervon wurden Gelder weitergeleitet. z.B. Gerichtskosten, Kosten eines von uns beauftragten Korrespondenzanwaltes. Ebenso muss hiervon noch unsere KORG bezahlt (gebucht) werden. Allerdings soll unser Honorar erstmal auf dem Anderkonto verbleiben und vorerst nicht auf unser Geschäftskonto überwiesen werden.
Jetzt müssen diese Gelder aber ja noch irgendwie in die Buchhaltung integriert werden, da die MwSt der Korrespondenzanwaltskosten, ebenso wie von unserer KORG, ja bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden muss.
Kann ich da eine "2. Kasse" anlegen?
Die normale "Geld-Kasse" hat bei uns das Konto 1000
dann könnte ich für die 2. Kasse evtl. eine Konto mit der Nr. 1001 anlegen
Dann buche ich
Fremdgeldeingang z.B. € 5.000,00
FG-Ausgang an Gerichtskasse € 1.000,00
FG an Hon (unser Hon) € 4.000,00
Hon an Korrespondenzanwalt € 2.000,00
So ist das Konto dann wieder auf 0,00 und mein Chef hat seine Steuerpflicht erfüllt, auch wenn die 4.000 € Hon noch auf dem Anderkonto bleiben. Und wenn das Geld dann mal auf das Geschäftskonto umgebucht werden soll, dann buche ich einfach Geldtransit von "Kasse 2" auf das Gechäftskonto.
Danke für eure Hilfe im Voraus
Wie buchen????
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 287
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hä? Habt ihr das Geld bar bekommen? Ansonsten muss es dort bleiben wo es ist und entsprechend gebucht werden als Fremdgeld. Das Honorar müsste dann auf ein Geschäftskonto umgebucht werden und erst bei Eingang als Erlös gebucht werden. Die Gerichtskosten müssen ebenfalls auf das entsprechende Bankkonto umgebucht werden und dann ausgezahlt und natürlich entsprechend als Auslagen gebucht werden. Bei einer doppelten Buchführung muss immer ein Eingang in dem entsprechenden Finanzkonto festgestellt werden und z. B. bei Fremdgeld oder Auslagen ein Abgang. Ich hoffe ich war nicht zu umständlich.
Liebe Grüße
Ich hatte doch geschrieben, dass das Geld auf ein extra angelegtes Anderkonto gezahlt wurde und von daaus die entsprechenden Auszahlungen vorgenommen wurden. Und ein Anderkonto fließt nun mal nicht mit in die Buchhaltung. Mein Chef will ja nicht, dass das Geld auf ein Geschäftskonto umgebucht wird und außerdem wurden ja schon Zahlungen vorgenommen.
Für mich wäre es auch leichter, wenn das Geld auf's Geschäftskonto umgebucht worden wäre und von da aus die Zahlungen vorgenommen worden wären.
Vllt. will er es als Reserve haben. Deshalb soll aber ja alles steuertechnisch richtig verbucht werden
Chefs haben manchmal solche Anwandlungen
Für mich wäre es auch leichter, wenn das Geld auf's Geschäftskonto umgebucht worden wäre und von da aus die Zahlungen vorgenommen worden wären.
Vllt. will er es als Reserve haben. Deshalb soll aber ja alles steuertechnisch richtig verbucht werden
Chefs haben manchmal solche Anwandlungen
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung. Wir buchen Anderkonten immer mit. Außerdem ist ein Anderkonto ein Anderkonto und darf kein Geld beinhalten, das nicht Fremdgeld ist. Dann wäre doch der Sinn dahin und bietet Möglichkeiten der Steuerhinterziehung, nicht etwa der Umsatzsteuer, sondern der Einkommensteuer.
Liebe Grüße
Na deshalb soll es ja jetzt gebucht werden. Außerdem ist alles innerhalb eines Monats gelaufen und in dem Monat (Juni) soll es auch gebucht werden.
Na dann werde ich mal unseren Steuerberater kontaktieren, vllt. hat der 'ne Idee
Trotzdem Danke an Aline
Na dann werde ich mal unseren Steuerberater kontaktieren, vllt. hat der 'ne Idee
Trotzdem Danke an Aline
- petzilein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 295
- Registriert: 02.08.2011, 13:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: jumas xp
Hallooooo,
ich häng mich mal kurz hier hinten ran mit folgendem Problem.
Wir d.h. mein Chef wurde verklagt etwas zu unterlassen. Er hat die Forderung der Gegenseite anerkannt und ihm wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Es erging KFB für den Gegner. Welchen wir auch gezahlt haben.
Er meint nun, diese Kosten können wir als Betriebsausgaben absetzen.
Ich bin aber der Meinung, dass es sich hier um Privatausgaben handelt.
Hattet ihr sowas schon einmal..... ????
schon mal für eure Antworten......
ich häng mich mal kurz hier hinten ran mit folgendem Problem.
Wir d.h. mein Chef wurde verklagt etwas zu unterlassen. Er hat die Forderung der Gegenseite anerkannt und ihm wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Es erging KFB für den Gegner. Welchen wir auch gezahlt haben.
Er meint nun, diese Kosten können wir als Betriebsausgaben absetzen.
Ich bin aber der Meinung, dass es sich hier um Privatausgaben handelt.
Hattet ihr sowas schon einmal..... ????
schon mal für eure Antworten......
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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- petzilein
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 295
- Registriert: 02.08.2011, 13:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: jumas xp
Na ja..... irgendwie bin ich da noch am grübeln.... da mein
Chef in einem schiedsrichtlichen Verfahren (Mandant gegen dann jetzigen Kläger gegen uns) angeblich einen "dummen Spruch" losgelassen hat
Die Klage stützt sich darauf.
Reicht das als Info........
Chef in einem schiedsrichtlichen Verfahren (Mandant gegen dann jetzigen Kläger gegen uns) angeblich einen "dummen Spruch" losgelassen hat
Die Klage stützt sich darauf.
Reicht das als Info........
Liebe Grüße von der Petz
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bis man sie endgültig vergisst !
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bis man sie endgültig vergisst !