Verfahrenskostenvorschuss - jetzt Geld verteilen

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Ciara
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#1

06.07.2011, 17:01

Hallo mal wieder,

wir haben im Oktober 2009 einen Antrag auf Kindesunterhalt gestellt. Einige Monate später haben wir dann einen Antrag auf eA wg. Verfahrenskostenvorschuss gestellt und gewonnen. Der Gegner hat die Kosten auch bezahlt, größtenteils habe ich das Geld auch schon verteilt (auf Rechnung usw.). Jetzt habe ich noch einen Betrag im FG, der die GK betrifft. Unsere Mandantin hatte damals die GK selbst überwiesen. Diese wurden allerdings nach einen GW von ca. 20.000,00 € berechnet (ca. 850 €), der GW beträgt nun aber fast 40.000,00 € und die GK nunmehr fast 1.200,00 €.

Da die Mandantin die 850 € damals direkt eingezahlt hat, kann ich ihr diesen Teil doch ausbezahlen von dem Verfahrenkostenvorschuss oder!?

Jetzt habe ich aber noch 400,00 € über und unsere Buchhalterin steigt mir auf den Kopf, weil ich das FG abrechnen soll. Kann ich das Gericht jetzt um eine korrigierte Gerichtskostenrechnung bitten oder soll ich den Rest auch an Mandantin auskehren?
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#2

07.07.2011, 08:50

Mir ist das Problem noch nicht ganz klar: Ihr habt PKV angefordert, aber die Mandantin hat vorher aus eigener Tasche - für dasselbe Verfahren - 850,00 € GK eingezahlt? Dann steht ihr der Teil ja auf jeden Fall zu, weil lt. eA der Gegner die GK zahlen sollte.
Und das Unterhaltsverfahren läuft noch und eure Buchhalterin will das FG weghaben, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist? Verstehe ich zwar nicht, aber ich hätte keine Bedenken, das dann an die Mandantin auszuzahlen mit dem deutlichen HInweis, dass sie es nicht aufessen darf, weil es (noch) nicht ihres ist.
Grüße - sansibar
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#3

07.07.2011, 11:11

Genau, Mandantin hatte schon GK gezahlt (geringer als sie am Ende sein werden) und erst dann haben wir PKV verlangt. Die Buchhaltung will halt nicht, dass das FG solange hier rumliegt. Verfahren läuft aber noch und kann auch noch dauern.

Also weise ich die Mandantin einfach darauf hin, dass da noch GK nachkommen und sie das Geld einfach beiseite legen soll.
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#4

07.07.2011, 13:14

So würde ich´s machen, wenn es denn der Buchhaltung hilft
Grüße - sansibar
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