Sachkonto Foto ?!

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Sabina
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#1

16.07.2014, 08:43

Morgen an alle!

mein Chef hat sich Fotos machen lassen. Unter was buche ich das. Unsere StB ist für zwei Wochen in Urlaub und dann ich, so lange will ich nicht warten. Wäre toll wenn jmd. mir schnell ein Tip geben könnte.
Ich schnalls grad nicht :oops:

Danke
Sabina
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BaumN
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#2

16.07.2014, 09:03

Waren die Fotos denn dienstlich bedingt? Ganz zur Not - wenn sich etwas gar nicht einordnen lässt und auch nur ganz selten vorkommt, habe ich noch ein Konto "sonstige Kosten". Gibt ja immer mal was, was man nur alle paar Jahre mal hat. Wenn es Fotos für den privaten Zweck waren, ist es einfach eine Privatentnahme (z. B. für den Personalausweis oder Pass).
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Antoine de Saint-Exupéry
Sabina
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#3

16.07.2014, 09:26

dienstlich bedingt für Internetauftritt soweit ich weis -
sonstige Kosten - klar wenn man wieder zu viel denkt kommt auf die einfachsten Sachen nicht

Daanke
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Pepples
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#4

16.07.2014, 10:23

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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suzette
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#5

16.07.2014, 10:26

Internetauftritt? Dann müsste doch das Sachkonto 4955 EDV-Kosten passen oder 4981 Werbung/Marketing (jedenfalls nach dem Kontenrahmen, den wir hier haben).
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BaumN
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#6

16.07.2014, 11:07

Dann würde ich es eher zu Werbung/Marketing packen. EDV-Kosten sind ja eher für Kosten, die im Zusammenhang mit der genutzten EDV in der Kanzlei zu tun haben. Aber der Internetauftritt dient dem Marketing/der Werbung. In diesem Fall würde ich es definitiv in die Werbung packen.
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#7

16.07.2014, 11:20

Ich hätte das auch unter Werbekosten gebucht
Liebe Grüße
Diana :wink1
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