Hallo liebe Leute,
ich habe gesucht, aber zu meiner Frage bisher keine Antwort gefunden:
Wir haben in einer Mietsache Gelder eingezogen und wollen diese natürlich gerne an den Mandanten weiterleiten, dieser ist aber ins Ausland verschwunden, keiner weiß wohin. Das ganze ist nun schon einige Zeit her und keiner weiß, was wir mit dem Fremdgeld jetzt machen sollen. Angehörige gibt es nicht mehr, bzw. sind verstorben.
Mein Chef möchte, dass die Akte abgeschlossen wird, aber wohin mit dem Fremdgeld?
Fremdgeld vorhanden, Mandant weg
Da heißt es wohl erst mal:
Auf ein Anderkonto schieben und aufbewahren, bis der Mandant wieder auftaucht.
Auf ein Anderkonto schieben und aufbewahren, bis der Mandant wieder auftaucht.
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Wie lange soll das Geld auf dem Anderkonto ruhen? Vor fast 4 Jahren ist es bei uns eingegangen, da hatten wir noch Kontakt zum Mandanten, haben nach seinem Konto gefragt, dann war er umgezogen, verzogen und schließlich verschwunden, intensive Recherchen nach weiteren Beteiligten, alles negativ.
Beim Gericht kann sonst einfach der Betrag ohne Verfahren hinterlegt werden?
Beim Gericht kann sonst einfach der Betrag ohne Verfahren hinterlegt werden?
- skugga
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Ich wüßte nicht, was gegen eine Hinterlegung sprechen sollte. Wir hatten auch mal so ne Sache, da lag das Geld noch erheblich länger rum. Ich würde auch zusehen, dass ichs vom Konto kriege, Hinterlegung bietet sich da an. Allein schon aus Haftungsgründen würde ichs loswerden wollen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Haben wir kürzlich in einer Nachlaßsache auch gemacht, weil die Mandanten sich nicht mehr gemeldet haben und wir die nicht erreichen konnten, da beide im Ausland.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich würde mal bei der Hinterlegungsstelle anrufen und nachfragen. Kann mir aber auch gut vorstellen, dass es möglich ist, zu hinterlegen.
- skugga
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Natürlich ist es möglich. Hinterlegen kannst Du so gut wie alles, was nicht niet- und nagelfest ist, mit anhängigen Verfahren hat das erstmal gar nix zu tun. Guckst Du da, § 5.
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Dann würd ich es hinterlegen, dann ist das Geld vom Konto und wenn sich der Mandant doch mal irgendwann meldet, kann es an ihn ausgezahlt werden. Ist doch ne prima Sache ...