Auslagen ausbuchen OHNE Programm

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Soenny
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#11

26.11.2008, 06:28

Die Auslagen müssen abgeschrieben werden, eine entsprechende Mitteilung muß dem Steuerberater gemacht werden oder wer immer auch den Jahresabschluß macht.

Das Konto sollte nach SKR angelegt werden und ungefähr so heißen: "Abschreibungen auf Forderung".

http://www.datev.de/inus2/inus?handler= ... 010050.pdf

Vielleicht hilft dir das weiter ;)
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Cherie_23
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#12

26.11.2008, 09:14

Danke für den Link ----> aber leider steht da auf der Seite nichts außer DATEV
"Die aktuell aufgerufene Seite konnte nicht gefunden werden"
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#13

26.11.2008, 09:23

Ups, ging heute morgen noch. Ich guck noch mal ;)
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#14

26.11.2008, 09:29

Guck mal bitte, ob du das laden kannst:
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#15

19.12.2008, 20:56

Hi,

wir arbeiten mit Advoware um machen folgendes:

Ich mache eine interne Buchung in unserer Kasse. Erste Buchung Auslagen Einnahmen und zweite Buchung Gebührenausgang und USt-Erstattung.

Wenn ich diese Buchung gebucht habe, sind die Auslagen ausgeglichen.

Bis bald
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#16

19.12.2008, 20:59

Hast du da mal Buchungssätze zu?
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#17

21.12.2008, 12:00

Hallo,

wir haben in unseren Akten Handaktenblätter.

Wenn also in der Akte in Auslagen 10,00 € Ausgang verbucht sind, und wir diese Auslagen von unserem Auftraggeber nicht mehr wiederbekommen, buche ich in der Akte eine Buchung 10,00 € Auslagen Eingang und 10,00 € RA-Gebühren Ausgang (8,40 €) und USt Erstattung (1,60 €).

Um diese Buchung auch zu buchen, gebe ich diese Buchung in unseren Kassenzettel als "interne Umbuchung" ein und buche diese. So sind die Auslagen ausgeglichen und unsere Gebühren haben sich dadurch natürlich vermindert. Aber die 1,60 € können wir als Vorsteuer wieder abziehen.

Ich hoffe, ich habe dir weiterhelfen können.
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#18

21.12.2008, 13:49

Ist aber buchhalterisch komplett falsch :roll: Aber eine Variante das Konto "glatt" zu bekommen ;) Auslagen, die nicht erstattet werden, gehören abgeschrieben! Wie kann denn deine Kasse stimmen, wenn du eine "interne Umbuchung" machst?
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#19

21.12.2008, 15:34

Hallo Cherie_23:

Das machst du/bzw. dein Chef ganz einfach:

Ich hab selbst noch (das war allerdings noch im letzten Jahrhundert, hi hi!) in einer RA-Kanzlei gearbeitet ohne irgendein Anwaltsprogramm, hab allein die gesamte Buchhaltung per Hand in den Handaktenblättern geführt sowie die gesamten Kontoauszüge in das "Journal" per Hand eingetragen.
Dieses "Journal" war zumindest damals ein - ich glaube - ein etwas länger als DIN A3 aufklappbares Buch.

Du/dein Chef schreibst auf dem Handaktenblatt in der entsprechenden Akte per Hand den Betrag als Auslageneingang, den du benötigst, um im Handaktenblatt die Position "Auslagen" auf Null zu haben; als Text musst du dann jedoch eintragen nicht wie üblich z. B. "von Mdt bezahlt", sondern z. B. "von Konto uneinbringliche Barauslagen".
Dein Chef muss im "Journal" dieses Konto "uneinbringliche Barauslagen" oder ein ähnlich lautendes, aus welchem er eben genau solche Beträge "rausnimmt" zum Ausgleich solcher offenen Forderungen, im Journal haben. Hat er ein solches noch nicht, muss er es in seinem Journal neu anlegen und betiteln eben mit etwa "Uneinbringliche Barauslagen".

Du schreibst dann im Journal per Hand auf dem Konto "Uneinbringliche Barauslagen" (ist ein Ausgabenkonto, welches gewinnmindernd wirkt) den entsprechenden Auslagenbetrag mit einem Text wie etwa "Ausbuchung Auslagen Huber ./. Müller 1/07" und in der nächsten Zeile des Journals auf dem Konto "Auslagen" denselben Betrag als Eingang mit einem Text, "Huber ./. Müller 1/07 Ausbuchung uneinbringliche Barauslagen"

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich! Viel Glück dabei!
Layla
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#20

29.12.2008, 15:10

hallo,
genau so würde ich das auch machen! Wichtig ist dabei natürlich immer das Konto "uneinbringliche Kosten" oder wie hier "uneinbringliche Barauslagen". Genaueres würde ich aber immer mit dem Steuerberater klären.

Hast du schon mal überlegt deinem Chef vorzuschlagen mal Testweise (Demo) ein Programm für die Fibu zu nutzen. (z.B. Advoware ;-)). Vorteil ist doch hierbei, dass er direkt nach jeder Buchung den aktuellen Stand angezeigt bekommt, somit sich kein Fehler einschleichen kann den es fällt ja direkt auf. So muss er doch jedesmal nachrechnen ob richtig gebucht wurde. Und die UST-Voranmeldung kann man auch über das Programm viel schneller ohne viel rechnen machen. Am Jahresende dann dem Steuerberater einfach per Datevdatei die Buchungsdaten zukommen lassen, somit ist der doch auch viel schneller mit eurem Abschluss fertig...

Ich bin froh, dass ich ein Programm habe und nicht mehr das Journal nutzen muss. War viel zu viel arbeit.

Lieben Gruß und viel Erfolg beim Buchen
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