anteilige Urlaubsberechnung

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#1

14.04.2008, 15:41

Hallo ihr Lieben,

muss grad durchrechnen wieviel Resturlaub aus dem letzten Jahr mein Kollege noch bekommt.

Er hat am 01.06. angefangen und im Arbeitsvertag steht 26 Urlaubstage, wobei in der 6-monatigen Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Er hatte im letzten Jahr gar keinen Urlaub, hat er dann also noch einen Restanspruch auf 15 Tage oder den vollen Urlaub?

Vielen Dank schonmal
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Gast

#2

14.04.2008, 15:43

Resturlaubsanspruch ist meiner Meinung nach 15 Tage.

Von Juni bis Dezember sind 7 Monate.

Die 26 Urlaubstage sind durch 12 Monate zu teilen und auf das restliche Jahr hochzurechnen. Daher 26 durch 12 mal 7 = 15,19
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#3

14.04.2008, 15:45

so hab ich mir das auch gedacht Preußi, wollt nur nochmal Sicherheit.

Gilt diese Regelung immer, also auch wenn ich zum 01.03. irgendwo anfange? Hatte mal sowas in Erinnerung, dass irgendwie ab der Hälfte des Jahres nur noch anteilig Urlaubsanspruch besteht und davor der volle.

Stimmt das oder verwechsel ich was?
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Benutzeravatar
Catwoman1703
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 743
Registriert: 02.01.2008, 13:54
Wohnort: Mittelfranken
Kontaktdaten:

#4

14.04.2008, 16:02

Ja, diese Regelung gibt es schon. Aber i. d. R. ist es ja so, dass du wenn du beispielsweise zum 01.07. woanders anfängst ja vorher in deiner alten Kanzlei bereits Urlaub in Anspruch genommen hast, sei es in Natura oder du hast ihn dir auszahlen lassen. Selbstverständlich anteilig. Dann steht dir ja nur der anteilige Urlaub deines neuen Arbeitgebers zu, also dann quasi von Juli bis Dezember.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

Bild
Benutzeravatar
Gressi04
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 256
Registriert: 11.05.2007, 15:21

#5

14.04.2008, 16:11

:zustimm
Seh ich auch so. Es besteht der der volle Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Jahr länger als 6 Monate besteht. Bereits genommener Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber muss angerechnet werden. (siehe BUrlG)
Liebe Grüße Gressi
Antworten